Allgemeine Geschäfts-und Lieferbedingungen

 I. Vertragsgrundlagen

 

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der

Nachstehenden Bedingungen, auch wenn wir im Einzelfall nicht besonders

auf sie Bezug nehmen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers

werden nicht Vertrags-inhalt, und wir sie jetzt   Ausdrücklich  widersprechen.

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein rechtsverbindliches

Vertrags-verhältnis mit dem Besteller liegt erst vor, wenn wir den Auftrag

schriftlich bestätigt haben. Spätestens mit Entgegennahme der Leistung oder

Ware gelten  unsere Bedingungen als angenommen.

 

II. Preise

 

Die Preise sind in Euro, zzgl. die gesetzliche Mehrwertsteuer und verstehen sich             

ab Lager ausschließlich Verpackung. Die Anlieferung oder Montage der Ware   

ist  nur dann inbegrif,  wenn ausdrücklich vereinbart ist. Soweit nicht anders                     

angegeben, halten wir uns  an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise

 21 Werktage ab  Datum des Angebotsschreibens  gebunden.

 

III. Lieferung

 

Die  Fertigstellungstermin beginnt mit der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor         

Eingang einer vereinbarten Vorauszahlung. Die vereinbarte Fertigstellungstermin                  

ist aufgehoben, wenn eine Änderung  der Bestellung erfolgt.  Höhere Gewalt und      

Ereignisse  die  Leistungserbringung nicht nur vorübergehend  wesentlich erschwe-               

ren oder unmöglich machen, berechtigen uns  die Lieferung hinauszuschieben                    

oder  vom den Vertrag ganz  oder teilweise zurückzutreten ohne dass dem Besteller          

hieraus  Ersatzansprüche erwachsen.

Falls die Leistungen im Rahmen eines Werklieferungsvertrages erfolgen, der für                                             

den Besteller ein  Handelsgeschäft darstellt, bleiben die Bestimmungen aus den §                   

§ 381 Abs.2,377 HGB unberührt.

 

IV. Zahlungen                                                                                                                                 

 

Bei Auftragsannahme behalten wir uns eine  Voraus-bzw. Abschlagszahlung

in Höhe von 20% der Auftragssumme vor.  Zahlungen für unsere  Leistungen

haben grundsätzlich durch unwiderrufliches, bestätigtes Akkreditiv zu erfolgen.

Unsere Rechnungen sind sofort ohne weitere Abzüge bei Warenabholung oder

Lieferung zu zahlen.

Die Anzahlungen dürfen als  Schadensersatz für die Deckung

eventueller  Verluste beim Wiederverkauf verwendet werden. Darüber

hinaus können wir bei Überschreitung des Zahlungszieles bestehende Vertrags-                

verpflichtungen  bis zum erfolgten Zahlungseingang hinausschieben, ohne das aus             

solchen  Lieferverzögerungen Schadensersatzforderungen gestellt werden können.

 

V. Eigentumsvorbehalt

 

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen                         

Zahlung sämtlicher  Forderungen aus dem Vertrag vor.

Ist der Käufer Kaufmann, so geht das Eigentum an der gelieferten Ware erst

über, wenn er sämtliche Bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung

zu uns,  einschließlich  Nebenkosten  beglichen hat. Bis zur vollen Bezahlung

dieser Forderung ist der Käufer nur berechtigt, im rahmen einer Ordnungsge-

mäßen Geschäftsführung über die Eigentumsvorbehaltsware zu verfügen.

Bei Verbindungen und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren

durch den Besteller  steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im

Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu Rechnungswert der

anderen verwendeten  Waren. Die Forderung des Bestellers aus der Weiterver-

-äußerung der Vorbehaltsware werden bereits an uns abgetreten, wir nehmen

die Abtretung hiermit   an. Wir sind  jederzeit berechtigt, das Lager und  Geschäfts-

räume des Bestellers zu betreten, um die Vorbehaltsware  wegzuschaffen.

 

VI. Haftung für Mängel und Garantie

 

Für Mängel der  Lieferung wie das fehlen zugesicherter Eigenschaften, haften wir

unter Ausschluss weiterer Ansprüche . Für Schaden, die durch Verarbeitung

oder Veräußerung  mangelhafter Ware entstanden sind, haften wir nur bei Vorsatz

und grober Fahrlässigkeit. Wir haften nicht für Schäden aus ungeeigneter und                

unsachgemäßer Verwendung, mangelhafter Einbau (bei Selbstmontage) sofern sie              

nicht  auf unser Verschulden zurückzuführen sind.

Zur Mängelbeseitigung hat der Besteller uns die nach unserem billigen Ermessen

erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so sind wir               

von der Gewährleistung befreit. Der Anspruch auf Gewährleistung kann ohne                 

unsere  Zustimmung nicht auf dritte übertragen werden.

Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen

erkennbarer Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen

nach Empfang der Waren, schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel sind unverzüglich,

spätestens jedoch nach zwei Wochen nach Entdeckung schriftlich  mitzuteilen. Bei          

nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen sind Gewähr-  

leistungsansprüche ausgeschlossen.

Auf zugekaufte Ware gilt die jeweilige Garantie des Herstellers, meistens 2 Jahre.

Für  unsere  hergestellten Ware  übernehmen wir            

eine    Garantie von    3 Jahren. Bei verdeckten  Mängeln beträgt die  Ausschlussfrist                         

6 Monate. Schwankungen in Strukturen, Formen und  Farbe  materialspezifisch stellen  

keinen   Mängel der Kaufsache dar. Im Falle von Ungenauigkeit oder Zweideutigkeit         

der   Bestellung tragen wir  keinerlei Verantwortung für die Wahl der Materialien oder       

der Ausführungsart der Arbeiten. Alle Produkte werden durch Handarbeit gefertigt.           

Wir   behalten uns eine Toleranzgrenze von 0-5mm vor. Der  Kunde verzichtet  auf         

jeden diesbezüglichen  Anspruch an uns. Im Streitfall wird ein unabhängiger Gutachter                

auf Kosten des Bestellers hinzugezogen.

 

VII. Sonstige Bedingungen

 

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftbedingungen unwirksam sein oder werden,

so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen

nicht berührt.

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