I. Vertragsgrundlagen
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der
Nachstehenden Bedingungen, auch wenn wir im Einzelfall nicht besonders
auf sie Bezug nehmen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers
werden nicht Vertrags-inhalt, und wir sie jetzt Ausdrücklich widersprechen.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein rechtsverbindliches
Vertrags-verhältnis mit dem Besteller liegt erst vor, wenn wir den Auftrag
schriftlich bestätigt haben. Spätestens mit Entgegennahme der Leistung oder
Ware gelten unsere Bedingungen als angenommen.
II. Preise
Die Preise sind in Euro, zzgl. die gesetzliche Mehrwertsteuer und verstehen sich
ab Lager ausschließlich Verpackung. Die Anlieferung oder Montage der Ware
ist nur dann inbegrif, wenn ausdrücklich vereinbart ist. Soweit nicht anders
angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise
21 Werktage ab Datum des Angebotsschreibens gebunden.
III. Lieferung
Die Fertigstellungstermin beginnt mit der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor
Eingang einer vereinbarten Vorauszahlung. Die vereinbarte Fertigstellungstermin
ist aufgehoben, wenn eine Änderung der Bestellung erfolgt. Höhere Gewalt und
Ereignisse die Leistungserbringung nicht nur vorübergehend wesentlich erschwe-
ren oder unmöglich machen, berechtigen uns die Lieferung hinauszuschieben
oder vom den Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten ohne dass dem Besteller
hieraus Ersatzansprüche erwachsen.
Falls die Leistungen im Rahmen eines Werklieferungsvertrages erfolgen, der für
den Besteller ein Handelsgeschäft darstellt, bleiben die Bestimmungen aus den §
§ 381 Abs.2,377 HGB unberührt.
IV. Zahlungen
Bei Auftragsannahme behalten wir uns eine Voraus-bzw. Abschlagszahlung
in Höhe von 20% der Auftragssumme vor. Zahlungen für unsere Leistungen
haben grundsätzlich durch unwiderrufliches, bestätigtes Akkreditiv zu erfolgen.
Unsere Rechnungen sind sofort ohne weitere Abzüge bei Warenabholung oder
Lieferung zu zahlen.
Die Anzahlungen dürfen als Schadensersatz für die Deckung
eventueller Verluste beim Wiederverkauf verwendet werden. Darüber
hinaus können wir bei Überschreitung des Zahlungszieles bestehende Vertrags-
verpflichtungen bis zum erfolgten Zahlungseingang hinausschieben, ohne das aus
solchen Lieferverzögerungen Schadensersatzforderungen gestellt werden können.
V. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen
Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag vor.
Ist der Käufer Kaufmann, so geht das Eigentum an der gelieferten Ware erst
über, wenn er sämtliche Bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung
zu uns, einschließlich Nebenkosten beglichen hat. Bis zur vollen Bezahlung
dieser Forderung ist der Käufer nur berechtigt, im rahmen einer Ordnungsge-
mäßen Geschäftsführung über die Eigentumsvorbehaltsware zu verfügen.
Bei Verbindungen und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren
durch den Besteller steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im
Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu Rechnungswert der
anderen verwendeten Waren. Die Forderung des Bestellers aus der Weiterver-
-äußerung der Vorbehaltsware werden bereits an uns abgetreten, wir nehmen
die Abtretung hiermit an. Wir sind jederzeit berechtigt, das Lager und Geschäfts-
räume des Bestellers zu betreten, um die Vorbehaltsware wegzuschaffen.
VI. Haftung für Mängel und Garantie
Für Mängel der Lieferung wie das fehlen zugesicherter Eigenschaften, haften wir
unter Ausschluss weiterer Ansprüche . Für Schaden, die durch Verarbeitung
oder Veräußerung mangelhafter Ware entstanden sind, haften wir nur bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit. Wir haften nicht für Schäden aus ungeeigneter und
unsachgemäßer Verwendung, mangelhafter Einbau (bei Selbstmontage) sofern sie
nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.
Zur Mängelbeseitigung hat der Besteller uns die nach unserem billigen Ermessen
erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so sind wir
von der Gewährleistung befreit. Der Anspruch auf Gewährleistung kann ohne
unsere Zustimmung nicht auf dritte übertragen werden.
Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen
erkennbarer Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen
nach Empfang der Waren, schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel sind unverzüglich,
spätestens jedoch nach zwei Wochen nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei
nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen sind Gewähr-
leistungsansprüche ausgeschlossen.
Auf zugekaufte Ware gilt die jeweilige Garantie des Herstellers, meistens 2 Jahre.
Für unsere hergestellten Ware übernehmen wir
eine Garantie von 3 Jahren. Bei verdeckten Mängeln beträgt die Ausschlussfrist
6 Monate. Schwankungen in Strukturen, Formen und Farbe materialspezifisch stellen
keinen Mängel der Kaufsache dar. Im Falle von Ungenauigkeit oder Zweideutigkeit
der Bestellung tragen wir keinerlei Verantwortung für die Wahl der Materialien oder
der Ausführungsart der Arbeiten. Alle Produkte werden durch Handarbeit gefertigt.
Wir behalten uns eine Toleranzgrenze von 0-5mm vor. Der Kunde verzichtet auf
jeden diesbezüglichen Anspruch an uns. Im Streitfall wird ein unabhängiger Gutachter
auf Kosten des Bestellers hinzugezogen.
VII. Sonstige Bedingungen
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftbedingungen unwirksam sein oder werden,
so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen
nicht berührt.